simpleshow erklärt die EU Datenschutzverordnung

28 Länder, 1 Gesetz: So wappnen Sie sich für die neue EU-Datenschutzgrundverordnung

Ab dem 25.05.2018 gilt verbindlich eine EU-weit vereinheitlichte Regelung zum Datenschutz (EU-DSGVO). Vor zwei Jahren wurde bereits der Startschuss für die Umstellung gegeben. Um den Herausforderungen der neuen Verordnung begegnen zu können, müssen Unternehmen einige Anpassungen vornehmen. Wir erklären was die EU-Datenschutzverordnung für Sie als Unternehmen bedeutet und fassen Ihre Pflichten zusammen:

 

Können wir Ihnen bei der Kommunikation der Veränderungen helfen?

    Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen.

    Hier finden Sie die Kernpunkte des neuen Gesetzes auf einen Blick:

    Die wichtigsten Änderungen der Datenschutzverordnung im Überblick

    Wen betrifft die neue Datenschutzverordnung der Europäischen Union?

     

    Rund 512 Millionen EU-Bürger profitieren von der Vereinheitlichung. Unternehmen in den 28 Länder der Europäischen Union sind nun am Zug. Alle Firmen müssen nun hohe Standards für die Sicherheit von Konsumenten und ihren Daten gewährleisten.

     

     

    In welchen Ländern gilt die Verordnung ab Mai 2018?

     

    In allen 28 Länder der Europäischen Union greift die Verordnungs. Das sind neben den 6 Gründungsmitgliedern des Staatenverbundes (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und Niederlande) ebenfalls: Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, der Tschechischen Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. Jedes Unternehmen mit einem Sitz in einem dieser Länder ist daher in Zugzwang.

     

     

    Was müssen Unternehmen beachten?

     

    Alle Firmen innerhalb der EU sind spätestens jetzt gefragt: Entspricht der Datenschutz in meiner Firma den kommenden Standards? Kann ich adäquat auf Verbraucherwünsche und notfalls auch auf rechtliche Probleme reagieren?

    Das Ausmaß dieser Herausforderung wird klar, wenn man allein an die rund 3,5 Millionen Unternehmen in Deutschland denkt. Ob DAX-Konzern oder einer der rund 670 000 deutschen Gründer pro Jahr, die Verordnung betrifft alle.

    Das müssen Unternehmen jetzt beachten:

    • Das Einwilligungsalter zur Datenverarbeitung wird auf 16 Jahre festgelegt
    • Die Einwilligung zur Datenverarbeitung muss aktiv abgefragt und gespeichert werden
    • Der Kunde/ Nutzer hat ein “Recht auf Vergessenwerden”
    • Firmen sind aufgefordert, mit Hilfe makelloser Dokumentation im Streitfall einen Unschuldsbeweis zu liefern

     

     

    Wer setzt das neue Gesetz in meinem Unternehmen um?


    Idealerweise koordiniert Ihr Datenschutzbeauftragter dieses Projekt. Wichtig: Dieser Mitarbeiter darf dabei nicht in Konflikt mit seiner eigenen Arbeit oder in den Anschein einer Selbstkontrolle geraten.

     

     

    Wann braucht eine Firma einen Datenschutzbeauftragten?

     

    Fast jedes Unternehmen benötigt heutzutage einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten:

    • Alle öffentlichen Stellen, die automatisiert* personenbezogene Daten verarbeiten
    • Jede Firma, die automatisiert* personenbezogene Daten verarbeitet, und darauf 9 oder mehr Personen Zugriff haben oder damit arbeiten
    • Jede Firma, die nicht-automatisiert solche Daten von 20 oder mehr Mitarbeitern verarbeiten oder diese darauf zugreifen lässt

    Wichtig für Gründer: Der Datenschutzbeauftragte muss innerhalb eines Monats nach der erfolgreichen Firmengründung benannt werden. Sonst drohen empfindliche Bußgelder bis zu 50 000 Euro.

    *  automatisiert = per Datenverarbeitungsgerät, sprich Computer in jedweder Form

     

     

    Und wenn mein Unternehmen das neue Datenschutz-Gesetz nicht umsetzt?

     

    Die EU hat hier keinen zahnlosen Papiertiger erschaffen: Durch empfindliche Strafen bis zu 4% des Jahresumsatzes trifft die DSGVO nachlässige Datenverwalter schmerzhaft.

     

     

    Welche Vorteile hat die neue EU-Datenschutzverordnung für Unternehmen?

     

    Tatsächlich bietet die EU-weite Regelung auch Möglichkeiten für Unternehmer und Gründer. Machen Sie aus der Notwendigkeit einen Vorteil und profitieren auch Sie davon:

    • Nutzen Sie die kommende Dokumentationspflicht, um im gleichen Zuge Ihr Datenmanagement zu optimieren
    • Vereinheitlichen Sie die Prozesse zwischen Niederlassungen in mehreren EU-Ländern
    • Schaffen Sie mit der Position des Datenschutzbeauftragten mehr Überblick über Prozesse und Verknüpfungen
    • Schulen Sie Ihre Mitarbeiter zu diesem und auch anderen Themen

     

     

    Was ändert sich für mich als Verbraucher durch die EU-Datenschutzregelung?

     

    Die wichtigsten Punkte für Sie als Kunden sind klar:

    • Ihre Daten dürfen nur nach Zustimmung gespeichert und verarbeitet
    • Sie haben das Recht auf Vergessen werden
    • Kunden können nun die Herausgabe aller von ihnen an ein Unternehmen übertragenen und dort erfassten Daten einfordern (Recht auf Datenübertragung)

     

     

     

    Wie unterstützt simpleshow mein Unternehmen bei der Umstellung?

     

    Sie wollen Ihre Mitarbeiter zum neuen Datenschutz schulen oder Ihre Kunden über die neuen Prozesse informieren? Erklärvideos von simpleshow sind die Lösung! Wir bringen komplizierte Themen anschaulich und einprägsam auf den Punkt. Profitieren Sie jetzt von unser 10-jährigen Erfahrung als Erklärexperten!

     

     

    Dieser Text umfasst allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung